Abstimmung zur erleichterten Einbürgerung – eine Frage für die Zukunft

Am 12. Februar stimmt die Schweiz über die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer der dritten Generation ab. Wer vom verkürzten Einbürgerungsverfahren profitieren will, muss verschiedene Bedingungen erfüllen:

  • Die Person darf nicht älter als 25 Jahre sein. Sie muss hier geboren sein und mindestens fünf Jahre lang die Schule besucht haben.
  • Ein Elternteil hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht.
  • Ein Grosselternteil muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erworben haben oder schon hier geboren worden sein.

Gemäss SVP-Nationalrat Andreas Glarner sind Masseneinbürgerungen in der heutigen Zeit falsch und bedrohten «die Identität des Landes». Genau dies bringe aber die Vorlage: «Wir wissen nicht mehr, wen wir einbürgern. Ein Ausländer der dritten Generation, der hier geboren wurde und fünf Jahre in die Schule gegangen ist, erhält den roten Pass, ohne dass ihn die Gemeinde sieht.» Damit verkomme das Einbürgerungsverfahren zu einem reinen Verwaltungsakt.

Es gehe nicht darum, beispielsweise Italiener der dritten Generation zu schikanieren. Aber: «Teilweise ist selbst bei muslimischen Jugendlichen, die hier geboren wurden, eine Radikalisierung festzustellen.» Ausländer der dritten Generation seien nicht zwingend besser integriert, wie eine Studie gezeigt habe. Gerade deshalb müsse man genau hinschauen, wem man den Pass gebe.

Interessant sind die beiden entscheidenden Argumente der Befürworter und Gegner. Wer Ja zur erleichterten Einbürgerung sagt, für den gehören Menschen, deren Eltern und Grosseltern bereits hier gelebt haben, zur Schweiz. Wer dagegen ist, beruft sich auf die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Einbürgerung «Einen gewissen Effort darf man dabei erwarten.» Kaum eine Rolle spielt die Befürchtung, dass Volksentscheide mit mehr eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern künftig anders ausfallen könnten.

 

Ich finde man sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer erleichterten Einbürgerung Abstand nehmen. Die Einbürgerung mittels ordentlichem Verfahren soll eigentlich den Abschluss einer gelungenen Integration darstellen, für diejenigen die dies möchten. In den meisten Fällen der 3.-Generation-Ausländer gelingt das auch wenn dies schlussendlich auch der Wunsch ist. Man sollte aber deswegen nicht als Land das Bürgerrecht verschenken.

Das wichtigste aus meiner Sicht ist aber, dass man auch an die Zukunft denke sollte. Auch wenn viele jetzige Ausländer gut integriert sind, heisst das bei der momentanen Asylpolitik nicht zwingend, dass dies bspw. in 30 Jahren auch noch der Fall sein wird. Es wird immer wieder Ausländer geben, die sich nicht integrieren wollen, denen sollte man nicht noch den rote Pass verschenken. Zudem hat man dann überhaupt keine Kontrolle mehr, wer den Pass noch erhält. Jeder der dann die Bedingungen erfüllt, erhält dann automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Darum von mir ein klares Nein zur erleichterten Einbürgerung.

 

Quellen: 20min, Tagesanzeiger, Blick

 

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