Doch kein Steuergeschenk an Bauern

Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll doch nicht von der Bundessteuer befreit werden. Anders als der Nationalrat lehnt der Ständerat eine entsprechende Gesetzesänderung ab.

Verschiedene Ständeräte verwiesen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Selbständige Landwirte und andere Selbständigerwerbende mit Grundstücken in der Bauzone sollten gleich behandelt werden. Mit der Gesetzesänderung würden aber Bauern bevorzugt. Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Namen der Mehrheit. Zudem schaffe es einen Anreiz für die Einzonung von Kulturland.

Die Folgen der Gesetzesänderung wären beim Bund und bei den Sozialwerken geschätzte Ausfälle von 400 Millionen Franken pro Jahr.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, welcher der Vorlage im April mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hatte. SVP und CVP stimmten geschlossen zu, einzelne Stimmen kamen aus der FDP. Auf Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat dabei auch, dass alle noch hängigen Veranlagungen nach dem neuen Recht beurteilt werden sollen. Bedenken wegen der Unzulässigkeit der Rückwirkung verhallten ungehört.

 

Ich persönlich bin erstaunt über diesen Beschluss des Ständerates. Wenn es um Subventionen und Sonderbewilligungen geht, werden die Bauern eigentlich stets bevorteilt. Daher kann ich nur sagen, danke lieber Ständerat, endlich ein positives Signal an die restliche Bevölkerung. Viele Bauern verdienen sich eine goldene Nase mit dem Verkauf von Bauland. Von daher ist es nur angemessen, den Verkauf entsprechend versteuern zu müssen.
Dass der Nationalrat dank der SVP dem zugestimmt hat, verwundert nicht. Denn die SVP ist nach wie vor der grösste Unterstützer der Bauernlobby.

 

Quelle: 20min

%d Bloggern gefällt das: