USR III – der erneute Beschiss am Schweizer Volk

Laut der Bundesver­fassung muss in der Schweiz jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Das gilt für Private wie für Unternehmen. Aber nur theoretisch. Denn die Praxis sieht anders aus:  Zahlreiche Steuererleichterungen haben diesen Grundsatz in den letzten Jahren immer mehr ausgehöhlt.

Mit der Unternehmenssteuerreform I schafften Bundesrat und Parlament 1998 auf Bundesebene die Kapitalsteuer ab. Das war ­sozusagen die Vermögenssteuer für Unternehmen. Und der Steuersatz auf die Gewinne wurde einheitlich auf 8,5 Prozent gesenkt.
Die Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2008 bescherte den Firmen weitere Vergünstigungen – und der Bundeskasse hohe Steuerausfälle. Der Bundesrat prognostizierte damals die Ausfälle durch USR II auf 80 Millionen Franken. Tatsächlich sind es mehrere Milliarden geworden. Wir erinnern uns an die Spar- und Abbaupakete, die daraus entstanden sind. Die milliardenhohen Steuerausfälle wurden damals vom Bundesrat in der Abstimmungsbotschaft unterschlagen. Das Bundesgericht hat das rückblickend als Verletzung der Abstimmungsfreiheit gerügt.
Zu all dem senkten in den letzten Jahren praktisch alle Kantone ihre Steuersätze für Unternehmen.

Noch mehr Steuerlasten drohen den Bürgern durch die Unternehmenssteuer­reform III: Der Bundesrat und das Parlament will die Unternehmenssteuern in der ganzen Schweiz senken, um international steuerlich attraktiv zu bleiben und die Abwanderung der Unternehmen ins Ausland zu verhindern. Der Bund rechnet für seine eigene Kasse mit Kosten von mindestens 1.1 Milliarden Franken. Dieser Betrag geht an die Kantone und ist in den geschätzten Ausfällen bereits berücksichtigt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung geht in einer aktuellen Übersicht von Kosten von rund 3 Milliarden Franken aus.

Die Zusammenstellung der Steuerverwaltung ergibt weiter, dass 16 Kantone die Gewinnsteuern für Unternehmen senken wollen. Neben tieferen Gewinnsteuern können die Kantone den Unternehmen weitere Vergünstigungen gewähren. Dabei stehen drei Instrumente im Vordergrund. Mit der Patentbox werden Erträge aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten zu einem tieferen Satz besteuert. Davon wollen mindestens neun Kantone Gebrauch machen, wie die Auswertung der Steuerverwaltung zeigt. Mit einer Inputförderung können zudem Forschungsaufwendungen subventioniert werden. Acht Kantone planen entsprechende Massnahmen. Schliesslich erlaubt die zinsbereinigte Gewinnsteuer den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Fünf Kantone wollen dies gewähren.

Die Unternehmen und die Aktionäre selber müssen überhaupt nichts dazu beitragen, das aufgerissene Milliarden-Loch, das die USR III in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden reisst, zu stopfen. Dafür hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament gesorgt. Bezahlen sollen dafür einmal mehr die «normalen Leute» – mit höheren Steuern, steigenden Gebühren, explodierenden Prämien und schmerzhaftem Leistungsabbau. Den Bürgerinnen und Bürgern werden damit noch mehr Lasten aufgebürdet. Dabei sind die öffentlichen Finanzen auf Kantons- und Gemeindeebene bereits jetzt stark unter Druck.

Vom verfassungsmässig festgeschriebenen Grundsatz „Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ kann keine Rede sein. Vielmehr wurden neue Steuerschlupflöcher geschaffen. Trotz teilweise fantasievollen Namen („Patentbox“) verhüllen sie nur schlecht, welchem Zweck sie dienen: der Umverteilung zulasten der Allgemeinheit.

 

Daher von mir ein ganz klares Nein zur USR III.

 

Quellen: Saldo, Watson, VPOD, SP Schweiz, Grüne Bern

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